Sanierungsbonus Ein-Zweifamilienhaus und Reihenhaus
ab November 2025 wieder neue Förderanträge möglich!
Gemeinsam für nachhaltiges Wohnen und Klimaschutz
Aufgrund des großen Erfolges der vergangenen Jahre setzt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) die Förderungsaktion "Sanierungsbonus für Private" fort . Diese Initiative unterstützt thermische Gebäudesanierungen und trägt dazu bei, dass Österreich bis 2040 klimaneutral wird.
Ab November ist wieder eine Antragstellung möglich, wir unterstützen Sie dabei und helfen Ihnen Ihren Sanierungsplan zu realisieren!

Wichtige Termine und Details:
- Antragstellung: Ab November 2025 ausschließlich über die Online-Plattform der KPC.
- Antragsfrist: Bis spätestens 31.12.2026, abhängig von den verfügbaren Budgetmitteln.
- Förderbare Leistungen: Ab dem 03.10.2025 erbrachte Lieferungen und Leistungen.
Wer wird gefördert?
Der Sanierungsbonus steht ausschließlich Privatpersonen offen. (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen von Ein-/Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern können Förderungsanträge stellen. Für mehrgeschoßige Wohnbauten gelten spezielle Kriterien – Details unter www.sanierungsoffensive.gv.at
Was wird gefördert?
- Thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude über 15 Jahre. (Einzelbausanierungen, umfassende Sanierungen, Teilsanierung)
- Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen mit mindestens 40 % Reduktion des Heizwärmebedarfs.
- Einzelbauteilsanierungen sind ebenfalls förderbar. Beachten Sie: Pro Standort und Kalenderjahr ist nur ein Antrag möglich.
Raus aus Öl - Neues Heizungssystem gefördert
Wenn neben der Sanierung auch das alte fossile Heizungssystem durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem ersetzt wird, kann ein separater Antrag im Rahmen von "Raus aus Öl - Mehrgeschossiger Wohnbau" gestellt werden. Erfahren Sie mehr unter www.sanierungsoffensive.gv.at (Informationsblatt Kesseltausch)